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Bernd Maierhofer nimmt für die Delegation der Landesregierung von Baden-Württemberg als sachkundige Auskunftsperson an einer mehrtägigen mündlichen Verhandlung vor dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teil.
Es wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Paragraphen zur Fixierung innerhalb des PsychKHG Baden-Württemberg sowie des UBG Bayern verhandelt, die Klagen richten sich direkt gegen die jeweiligen gesetzgebenden Bundesländer.
Wir erwarten mit Spannung das Urteil noch in der ersten Jahreshälfte.

